Jugendschutzuntersuchung

Wenn bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages die/der Auszubildende noch nicht das 18 Lebensjahr vollendet hat, ist vom Gesetzgeber eine Jugendschutzuntersuchung vorgeschrieben. Diese wird nach Terminabsprache und Vorlage des Berechtigungsscheines (bei der Stadtverwaltung zu erhalten) bei uns durchgeführt.